Seit vielen Jahren schon wird die gesonderte Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz kontrovers diskutiert. Anfang diesen Jahres wurde aus Regierungskreisen dann vielversprechend verkündet, dass sich die Koalition nunmehr auf einen Formulierungsvorschlag zur Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt hat.
Doch gestern dann die enttäuschende Meldung: Die Kinderrechte werden vorerst NICHT wie geplant explizit ins Grundgesetz aufgenommen. Die Bundesregierung konnte hierfür keine Einigung erzielen.
"Dass dieses Vorhaben nun vorerst wieder zur Seite geschoben wird, spiegelt leider auch wieder, dass Kinder und Familien immer wieder "einstecken" müssen." findet Konelija Ljubek-Ples, Koordinatorin des Kinderbeirats der Kinderstiftung Esslingen Nürtingen. "Gerade sie, die sie auch seit Monaten einen beschwerlichen Weg durch die Corona Krise beschreiten müssen, hätten es verdient, dass ihre Rechtsposition gestärkt wird und einen festen Platz in der Verfassung erhält. Dies wäre ein klares Signal und ein wichtiger Schritt zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse, Entwicklungschancen und Beteiligungsmöglichkeiten gewesen.", so Kornelija Ljubek-Ples.
Wir als Kinderstiftung Esslingen Nürtingen werden uns weiter für Kinderrechte stark machen und erwarten von einer zukünftigen Regierung Kompromissbereitschaft und den Willen diesen Schritt schnellstmöglich umzusetzen. Wir finden Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, denn nur so wird ihnen die Bedeutung beigemessen, die es für die Belange von Kindern und Jugendlichen in Deutschland braucht.