Die Diskussion um eine gesonderte Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird schon seit vielen Jahren kontrovers geführt. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hatte sich Deutschland bereits im Jahr 1992 dazu verpflichtet, die Bestimmungen der Konvention in die Verfassung aufzunehmen. Während in der Landesverfassung Baden-Württembergs und auch anderen Landesverfassungen bereits wesentliche Rechtsaspekte der Kinderrechte aufgenommen sind, wartet man auf deren Einbettung im Grundgesetz nach 3 Jahrzehnten immer noch.
Die Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen begrüßt daher, dass sich die Bundesregierung nun auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt hat. Wir sehen diesen Schritt als sehr wichtig und schon längst überfällig an.
"Kinder und Jugendlichen zu fördern und sie vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen, sind die Voraussetzung dafür, dass sie ihren Lebensweg individuell und gut bewältigen können. Doch in unseren Arbeitsfeldern begegnen wir Lebensläufen, wo dies genau nicht gelingt." berichtet Konni Ljubek, langjährige Mitarbeiterin der Kinderstiftung. Diese Erfahrung teilt auch Klaus Hummel, ehemaliger Schulleiter und Botschafter der Kinderstiftung "Niemand soll glauben, dass die Kinderrechte Kindern in Deutschland sicher sind. Corona hat uns da zuletzt viele Probleme vor Augen geführt". Viele Kinder und Jugendliche leben in Armut oder sind von Armut bedroht, sie leben in engen oder unsicheren Wohnverhältnissen und haben keine adäquaten Bildungs- und Teilhabechancen.
Aufgrund ihrer unterlegenen Position sind Minderjährige nach wie vor mit steigender Tendenz seelischen, körperlichen und sexuellen Übergriffen und Gewalt ausgeliefert. "Wie ignorant wir uns zum Recht auf besonderen Schutz der Kinder im Krieg und auf der Flucht verhalten, zeigen außerdem täglich die entsetzlichen Bilder der Flüchtlingslager mit Kindern in Eis und Schnee." so Klaus Hummel.
Die Verankerung der Kinderrechte wird all dies nicht von heute auf morgen ändern, aber wenn das Wohl des Kindes im Grundgesetz ausdrücklich ein Vorrang eingeräumt wird, dann müssen dementsprechend alle gesetzlichen Regelungen und Entscheidungen aus Sicht der Kinder und Jugendlichen stets mitgedacht werden. Um solch einen Perspektivwechsel vorzunehmen muss man den "jungen Experten in eigener Sache" dann auch Gehör und Mitspracherecht ermöglichen.
"Ich finde es gut,
dass die Kinderrechte im Grundgesetz stehen.
Ich finde es toll, dass jetzt auch die Meinungen
der Kinder beachtet werden."
Helin, 11 Jahre, Kinderbeirätin
Die Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen setzt schon seit vielen Jahren genau hier an und verknüpft die kinderrechtebasierte Arbeit als festen Bestandteil in ihren verschiedenen Aufgabenfeldern. So können bspw.im Kinderbeirat Kinder und Jugendliche ganz allein über die Verteilung von Projektfördermitteln entscheiden, Das heißt sie reden nicht nur mit, sondern ihre Entscheidung hat Gewicht und führt zu Veränderungsprozessen.
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, denn nur so wird ihnen die Bedeutung beigemessen, die es für die Belange von Kindern und Jugendlichen in Deutschland braucht. Wir freuen uns daher, dass die Bundesregierung ihrem Versprechen nachkommt und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen möchte. Allerdings sehen wir bei der Formulierung auch Verbesserungsbedarf.
Statt das Wohl des Kindes nur angemessen zu berücksichtigen, muss es- vorrangig berücksichtigt sein, wenngleich dies nicht bedeutet, dass auch immer Vorrang geltend ist.
Ferner sucht man auch den Hinweis auf Förderung und Beteiligung im Wortlaut der Koalition vergeblich. Es fehlt die Verschriftlichung konkreter Beteiligungsrechte, die Kinder und Jugendliche bei politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen auch wirklich konkret handeln lassen und ihre Interessen berücksichtigen.
Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Beschlüsse und Entscheidungen werden über die Köpfe der Kinder und Jugendlichen hinweg getroffen.
Wenn diese Änderungen in der Debatte um den endgültigen Verfassungstext Berücksichtigung finden und bestenfalls Kinder und Jugendliche selbst bzw. Kinder- und Familienverbände daran beteiligt werden sehen wir einem adäquaten und zukunftskonformen/ orientierten Beschluss entgegen.
"Ich finde es sinnvoll, die Kinderrechte mit ins
Grundgesetz aufzunehmen, da dadurch hoffentlich
noch mehr Leute auf Kinderrechte aufmerksam
werden und sie dann auch umsetzen.
Niemand kann sich dann mehr damit herausreden,
dass er die Kinderrechte nicht kennt."
Katharina, 13 Jahre, Kinderbeirätin